Hausbockbefallene Gebäude können saniert werden.

Der Hausbock gehört zu den holzzerstörenden -Tiere/Insekten (Trockenholzinsekt)

 

Befallsbedingungen:

Der Hausbock befällt ausschließlich

Nadelsplintholz wie

Kiefer, Fichte, teilweise Tanne,

vereinzelt Kerngänge.

Holzfeuchte u= 11-30%

Aussehen der Käfer:

Länge: männchen 12-20mm Weibchen 17-30 mm

Erkennungsmerkmale:

Farbe dunkelbraun bis anthrazit mit zwei weißgrauen schrägen Flügelflecken; zwei glänzende Schwielen auf dem Halsschild, das weiblich behaart ist.

 

Flugzeit: Juni-August, temperaturabhängig, oft um die Mittagszeit.

Larve:

Länge: 2-3,5 mm

Merkmale: weißgelb, tailliert, Kopf abgeflacht kleine Beinstummel.

 

Larvenkot(Nagsel): walzenförmig, cirka 1mm lang, eher locker mit Nagespänen verpresst, mit bloßem Auge erkennbar.

 


Schadbild

Ovale Schlupflöcher, cirka 5-10 mm lang, 3-4mm breit, Rand glatt, bei sägerauem Holz auch leicht gefranst; Larvengänge oval mit quer zu Fraßgang verlaufenden Rippelmarken (Nagespuren); dies gilt auch für andere Bockkäfer; Fraß fast ausschließlich im Splint.

 

Eiablage in Spalten und Rissen 0,3 - 0,6mm; Raue Oberflächen werden bevorzugt.

Generation

2-10 Jahre, in Zuchten auch 1 Jahr durch Zugabe von Eiweiß

Fraßspuren des Hausbocks

Besondere Merkmale

Papierdünne Oberfläche am geschädigten Holz bleibt stehen;

Gewölbte Holzoberfläche verpresster Fraßgänge im Streiflicht erkennbar;

Neubefall mehr als 60-80 Jahre alten Holzes selten;

Wichtiger Holzzerstörer, in einigen Bundesländern nach LBO noch meldepflichtig (Sachsen und Thüringen)

 


Es gibt nur zwei Möglichkeiten wie man gegen diesen Holzschädling bei Befall vorgehen kann:

 

1. Befallenes Holz ausbauen

2. Thermische Bekämpfung tierischer Holzschädlinge nach DIN 68800/4 und nach den WTA Richtlinien.

Vorbereitung und Sanierung der befallenen Gebäude

Bekämpfungsverfahren

Einleitung, Regelwerke

Wenn verbautes Holz oder Holzwerkstoffe von Pilzen befallen ist oder Lebendbefall durch holzzerstörende Insekten vorliegt, sind nach DIN68 800 T4, Absatz 2.1 „geeignete Maßnahmen zu deren Bekämpfung“ zu ergreifen.

 

Eine Bekämpfung kann nach Abschnitt 2.2 dieser Norm durch

 

  • ein chemisches, bekämpfend wirkendes Schutzmittel (Bekämpfungsmittel),
  • bei Pilzbefall am Holz ist dieses i.d.R. mit entsprechendem Gesundschnitt auszubauen
  • bei Insektenbefall auch durch das Heißluftverfahren oder ein Begasungsverfahren erfolgen.


Im Kommentar der Norm werden neben diesen drei grundsätzlichen Bekämpfungs-möglichkeiten weitere, so genannte „Sonderverfahren" unterbestimmten Voraussetzungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Die Anwendung des Heißluftverfahrens sowie anderer physikalischer Verfahren zur Bekämpfung gegen holzzerstörende Pilze werden als flankierende Maßnahmen zu normgerechten Verfahren, z.B. in der Denkmalpflege, als sinnvoll erachtet.

Bei nichttragenden und nicht aussteifenden Bauteilen, insbesondere wenn es sich um Kunst- und Kulturgut handelt, sind oben genannte und andere so genannte Sonderverfahren oft die einzige Möglichkeit, bekämpfende Maßnahmen ohne Beschädigungen von gefassten Oberflächen, Vergoldungen usw., durchzuführen.

 

Für das Heißluftverfahren gibt es zudem ein Merkblatt des WTA von1987 „Heißluftverfahren zur Bekämpfung tierischer Holzzerstörer in Bauwerken“, das derzeit in Überarbeitung ist und als Gelbdruck(E-1-1-06/D) vorliegt.

 

Bei Begasungsverfahren ist ein Merkblatt der Deutschen Gesellschaft für Holzschutz DGfH

„Die Bekämpfung holzzerstörender Insekten – Merkblatt über die Notwendigkeit, Durchführung und Einschränkungen einer Behandlung mit Gasen“ zu beachten.

Heißluftverfahren

Geschichtlicher Rückblick: In den historischen Quellen, die Hitze und Heißluft beschreiben, ist oft nicht ganz klar, ob diese Verfahren zur Trocknung oder zur Bekämpfung von Hölzern herangezogen werden. Erwähnung finden die Verfahren ab etwa 1727, seit 1908 wird das Heißluftverfahren zur Bekämpfung von Holzschädlingen eingesetzt (überliefert für kleinere Stücke in Backöfen, (Quelle: Clausnitzer, Historischer Holzschutz).

 

Seit den 1930er Jahren wird das Heißluftverfahren durchgeführt, damals noch mit Koksbeheizung. Die Erhitzung erfolgt heute in der Regel über Ölbrenner oder mit Gasgeräten. Die erhitze Luft wird mittels Ventilatoren über großvolumige Blechrohre oder Folienrohre an den Bekämpfungsort transportiert.

 

Technische Grundlagen für die Anwendung bei holzzerstörenden Insekten:

Die Tatsache, dass Eiweiß gerinnt, wird uns beim Frühstücksei immer vor Augen geführt. Die Makromoleküle der Proteine(Eiweiße), die zu den Grundbausteinen organischer Zellen (auch der Larven holzzerstörender Insekten) gehören, verändern Ihre Struktur bei Einwirkung von hohen Temperaturen. Dabei wird der räumliche Aufbau der Proteinmoleküle verändert, der ursprüngliche, flüssige Zustand kann beim Abkühlen nicht wieder hergestellt werden.

Diese Funktionsweise macht man sich bei den Abtötungen holzzerstörender Insekten zunutze. Dabei können alle Stadien (Eilarve, Larve, Puppe, Vollinsekt) der Insekten abgetötet werden.

 

Jensen und Wichmand (1931, Dänemark) stellten in Laborversuchen fest, das beliebige Holzquerschnitte auf eine gewünschte Temperatur gebracht werden können.

Dabei ergab sich auch, dass die Larve des Hausbockkäfers bei einer Umgebungstemperatur von 54°C über einen Zeitraum von 20 Minutensicher abgetötet werden kann. Daraus entwickelten die Autoren die „klassische Abtötungstabelle", nach der bei 50°C 90 min. und bei 62°C 10 min. benötigt werden.

Die DIN 68 800 T4 verlangt im Abschnitt 5.3.5. die Einhaltung von 55°C über eine Zeitdauer von 60 min.

 

Anwendung bei holzzerstörenden Insekten: Mit Hochleistungslufterhitzern auf Öl- oder Gasbrennerbasis werden große Mengenheißer Luft (~120 °C) z.B. in einen Dachstuhl geblasen. Durch kontinuierliche Umströmung aller freiliegenden Konstruktionshölzer mit heißer Luft werden diese langsam aufgeheizt. Bei einer Temperatur ab 55 °C im Holzinneren beginnt die Abtötung der darin befindlichen Larven, Eier und Puppen. Nach 60 Minuten ist durch die hohe Zeittoleranz die Abtötung in jedem Fall erfolgt.

 

Bei den hohen Temperaturen im Behandlungsraum können hitzeempfindliche Gegenstände beeinträchtigt werden:

 

  • Unterspannbahnen
  • Bitumenbahnen
  • Papier, Pappe in unmittelbarer Ausblasnähe
  • Abflussrohre, wasserführende Leitungen
  • Elektroleitungen, Steckdosen, Schaltkästen
  • Elektronische Bauteile, Antennen, Verstärker, Telefonanlagen, etc.
  • Sonstige hitzeempfindliche Gegenstände



Weiterhin sind mögliche Einwirkungen und Schädigungen zu berücksichtigen, die bei einer Bauteilerwärmung auftreten können:

 

  • Rissbildung bei frischem Holz; Spannungsrisse bei Estrich
  • Abtropfen von Harz
  • Verdampfen früher aufgebrachter chemischer Holzschutzmittel
  • Verdampfen von Flüssigkeiten in Leitungen
  • Es ist zudem zu Überprüfen, ob sich in dem zu behandelnden Gebäudeteil schützenswerte Tiere (Fledermäuse, Eulen, Turmfalken, Hornissen, etc.) aufhalten.

Nach DIN 68 800 Teil 4 hat eine Kontrolle der einzuhaltenden Temperatur, die im Inneren des wärmetechnisch ungünstigsten Bauteil gemessen wird, stets zu erfolgen, die Messprotokolle müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Es sind mindestens zwei Messstellen vorgesehen, bei komplizierten Gebäude- und Dachwerkgeometrien sich deutlich mehr Messpunkte vorzusehen.

 

Modifizierte Anwendungen: Um im Bereich wertvollen Kunst- und Kulturgutes die Nachteile der Rissbildung und Austrocknung der Hölzer zu mindern, wird versucht, die relative Luftfeuchtigkeit im Behandlungsraum während der Maßnahme konstant zu halten. Um dies zu erreichen, werden Sprühanlagen eingebaut, die Temperaturerhöhungen sowie die Absenkungen werden deutlich langsamer durchgeführt. Damit ergeben sich längere Behandlungszeiten.

 

Anwendung bei holzzerstörenden Pilzen:

Seit längerer Zeit liegen Erkenntnisse über die Hitzeempfindlichkeit verschiedener Pilze vor, die auf ihre Letaltemperatur (Abtötungstemperatur) und die Einwirkungsdauer hin untersucht wurden (Laborversuche). Beim Echten Hausschwamm wurden auch die Letaltemperaturen und die Einwirkungsdauer bei Sporen untersucht. Es hat sich herausgestellt, dass die Bekämpfung holzzerstörender Pilze durch Hitze grundsätzlich möglich ist, aber insbesondere bei Mauerwerk ein eher Verfahrenstechnisches Problem darstellt.

In DIN 68 800 T4 ist dieses Verfahren gegen holzzerstörende Pilze nicht vorgesehen. Es kann in Zukunft zumindest als begleitendes Verfahren im Denkmalpflegebereich an Bedeutung gewinnen.

Sanierte Bereiche

Kontakt:                            
Holzbau Christian Mermi     Tel: 07961 / 2890
Fischbachstrasse 4              Mail: info@holzbau-mermi.de
73479 Ellwangen/Jagst